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Jugendfischereischein

Für Jugendliche im Alter von 10 - 16 Jahre kann ohne Prüfung ein Jugendfischereischein ausgestellt werden.

Benötigt werden

  • Kinderausweis, Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass
  • Passfoto
  • Personalausweis oder Pass einer erziehungsberechtigten Person
  • Formlose Vollmacht der erziehungsberechtigten Person, wenn diese nicht mit vorsprechen kann

Weitere Informationen

  • Beim Angeln muss eine autorisierte Person mit Fischereischein anwesend sein
  • Der Jugendfischereischein wird sofort und nur für das laufende Kalenderjahr ausgestellt
  • Die Gültigkeit des Jugendfischereischeins kann vier mal, jedoch längstens bis zum 16. Lebensjahr, verlängert werden

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache mit erziehungsberechtigter Person (oder deren Vollmacht und Ausweis) ist erforderlich

Gebühren

Für die Erstausstellung und pro Verlängerung fallen Gebühren in Höhe von 8 Euro an.