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Jugendfischereischein
Für Jugendliche im Alter von 10 - 16 Jahre kann ohne Prüfung ein Jugendfischereischein ausgestellt werden.
Benötigt werden
- Kinderausweis, Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass
- Passfoto
- Personalausweis oder Pass einer erziehungsberechtigten Person
- Formlose Vollmacht der erziehungsberechtigten Person, wenn diese nicht mit vorsprechen kann
Weitere Informationen
- Beim Angeln muss eine autorisierte Person mit Fischereischein anwesend sein
- Der Jugendfischereischein wird sofort und nur für das laufende Kalenderjahr ausgestellt
- Die Gültigkeit des Jugendfischereischeins kann vier mal, jedoch längstens bis zum 16. Lebensjahr, verlängert werden