eID-Karte für Bürger*innen der EU und des EWR
Ab Januar 2021 können sich Unionsbürgerinnen und -bürger sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen, um verschiedene Leistungen digital beantragen zu können. Hierzu wird die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte verwendet. Die eID-Karte kann im Bürgerbüro beantragt werden.
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind. Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und gegen eine Gebühr von 37,00 € ausgegeben. Zur Beantragung Ihrer eID-Karte benötigen Sie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).
Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an das Auswärtige Amt und die dafür vorgesehenen Auslandsvertretungen in dem Bezirk, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben.
Achtung: Die eID-Karte ist kein Ausweisdokument! Die Karte soll lediglich die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises ermöglichen.
Für deutsche Staatsangehörige darf keine eID-Karte ausgestellt werden; auch dann nicht, wenn sie weitere EU/EWR-Staatsangehörigkeiten neben der Deutschen besitzen. Hier ist grundsätzlich der deutsche Personalausweis zu beantragen.
Weitere Informationen zur eID-Karte finden Sie auf Personalausweisportal.de.