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Denkmalschutz, -pflege
Denkmalschutz ist auf die Erhaltung und Sicherung von Denkmälern gerichtet.
In Nordrhein-Westfalen werden die Aufgaben des Denkmalschutzes und der -pflege durch die Oberste, Obere und Untere Denkmalbehörde wahrgenommen.
Weitere Infos zum Denkmalschutzgesetz unter
https://www.lwl.org/dlbw/service/denkmaleigentuemer
Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in erster Linie kommunale Aufgaben der Unteren Denkmalbehörden der Gemeinden.
Ansprechpartner bei:
- formloser Beantragung von Unterschutzstellungen nach § 2 und § 4 DSchG
- fachlicher Beratung zur Sanierung und Restaurierung von Denkmälern
- schriftlichen Anträgen zur Ausstellung von Erlaubnissen nach § 9, § 12, § 13, § 14 DSchG
- formlosen schriftlichen Anträgen auf Gewährung von Zuschüssen
- Anträgen auf Ausstellung von Bescheinigungen nach § 40 DSchG (Bescheinigung für steuerliche Zwecke)