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Denkmalschutz, -pflege

Denkmalschutz ist auf die Erhaltung und Sicherung von Denkmälern gerichtet.
In Nordrhein-Westfalen werden die Aufgaben des Denkmalschutzes und der -pflege durch die Oberste, Obere und Untere Denkmalbehörde wahrgenommen.

Weitere Infos zum Denkmalschutzgesetz unter
https://www.lwl.org/dlbw/service/denkmaleigentuemer

Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in erster Linie kommunale Aufgaben der Unteren Denkmalbehörden der Gemeinden.
Ansprechpartner bei:

  1. formloser Beantragung von Unterschutzstellungen nach § 2 und § 4 DSchG
  2. fachlicher Beratung zur Sanierung und Restaurierung von Denkmälern
  3. schriftlichen Anträgen zur Ausstellung von Erlaubnissen nach § 9, § 12, § 13, § 14 DSchG
  4. formlosen schriftlichen Anträgen auf Gewährung von Zuschüssen
  5. Anträgen auf Ausstellung von Bescheinigungen nach § 40 DSchG (Bescheinigung für steuerliche Zwecke)
Die genannten Dienstleistungen (außer Punkt 5) erfolgen kostenlos. Die im einzelnen gegebenenfalls benötigten Unterlagen erfragen Sie bitte vorab.