Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung.
Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG).
Unterschieden wird zwischen Grundsteuer A, Grundsteuer B1 (Wohngrundstücke) und Grundsteuer B2 (Nichtwohngrundstücke).
Die Grundsteuer A wird auf Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft erhoben.
Die Grundsteuer B1 wird auf Wohngrundstücke erhoben; hierzu gehören:
- Einfamilienhäuser
- Zweifamilienhäuser
- Mietwohngrundstücke
- Wohnungseigentum
Die Grundsteuer B2 wird auf Nichtwohngrundstücke erhoben; hierzu gehören:
- Geschäftsgrundstücke
- Gemischt genutzte Grundstücke
- Sonstig bebaute Grundstücke
- Unbebaute Grundstücke
- Teileigentum
Berechnung der Grundsteuer
Die Grundsteuer wird in einem dreistufigen Verfahren berechnet:
1) Grundsteuerwert
2) x Grundsteuermesszahl
= Grundsteuermessbetrag (ermittelt von den Finanzämtern)
3) x Hebesatz
= Grundsteuer (Festsetzung und Erhebung durch die Städte / Gemeinden)
Sollten Sie Rückfragen zur Höhe der Bewertung (dem sog. Messbetrag) Ihres Grundbesitzes haben, wenden Sie sich bitte direkt an das
Finanzamt in Olpe. Telefonisch unter 02761 / 963 – 1959; Erreichbarkeit von Mo. – Fr. 09:00 – 13:00 Uhr oder per Mail an
Bitte geben Sie hierzu Ihr Aktenzeichen beginnend mit 338/xxx-x-xxxxx.x an – dieses finden Sie auf der ersten Seite Ihres Bescheides.
Die Grundsteuerhebesätze betragen zurzeit (Stand 01.01.2025):
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 147 %
Grundsteuer B1 (Wohngrundstücke) 527 %
Grundsteuer B2 (Nichtwohngrundstücke) 1.023 %
Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt innerhalb des Bescheides über Grundbesitzabgaben.
Dokumente
Ansprechpartner
Helena Ritter
Finanzen und Steuern
Thomas-Morus-Platz 1
57368 Lennestadt
h.ritter@lennestadt.de
+49 2723 608 99 223
+49 2723 608 223
www.lennestadt.de
Raum: 237
Noah Epe
Finanzen und Steuern
Thomas-Morus-Platz 1
57368 Lennestadt
no.epe@lennestadt.de
+49 2723 608 99 206
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www.lennestadt.de
Raum: 239