Ablesung der Wasserzähler
Die Anschreiben mit der Ablesekarte für die Selbstablesung der Wasserzähler werden in diesem Jahr vom 18.11. bis 22.11.2024 (47. KM/) verschickt.
Wie gewohnt können die Zählerstände durch Ausfüllen der beigefügten Ablesekarte oder durch eine Onlinemeldung abgegeben werden. Die elektronische Abgabe der Zählerstände, im besten Fall mit einem angefügten Foto des Wasserzählers, ist dabei die sicherste Variante um Unstimmigkeiten und Ablesefehler auszuschließen.
Bürger, die im letzten Jahr ihren Zählerstand online gemeldet haben und dabei eine Mailadresse hinterlegt haben, erhalten vorab eine Ableseaufforderung per Email. Sollte der Zählerstand im Rahmen dieser Vorabkampagne mitgeteilt werden, wird keine zusätzliche Ablesekarte versendet! Dies spart Kosten und wirkt sich somit auch positiv auf die Gebühr aus. Der Ablesezeitraum endet am
- 12.12.2024.
Nicht rechtzeitig mitgeteilte Wasserzählerstände werden anhand des Vorjahresverbrauches geschätzt. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass es sich dabei auch um eine Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 28 der Wasserversorgungssatzung der Stadt Lennestadt vom 08.05.2024 handelt. Sollte der Zählerstand nicht mitgeteilt werden, so kann dies zukünftig mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Stadt Lennestadt bedankt sich bereits jetzt für Ihre Mithilfe.