Gewerbezentralregisterauskunft für juristische Personen
Das Gewerbezentralregister verzeichnet Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie Versagungen und Widerrufe von Gewerbeerlaubnissen. Sie können Auskunft über eventuelle Eintragungen für Ihr Unternehmen beantragen.
Antragsverfahren:
- Der Antrag kann persönlich im Rathaus der Stadt Lennestadt, oder per Mail gestellt werden. Beachten Sie, dass nur die Geschäftsführung die Auskunft anfordern kann.
Benötigte Dokumente:
- Ausweisdokument der antragstellenden Person (Personalausweis oder Pass)
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (erhältlich beim Amtsgericht oder online im Registerportal NRW)
- Vollmacht (bei Vertretung durch eine andere Person): Wenn Sie nicht persönlich erscheinen können, können Sie jemandem eine Vollmacht ausstellen. Diese Person muss die Vollmacht sowie eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes vorlegen.
- Verwendungszweck: Wenn der Auszug für eine Behörde benötigt wird, geben Sie bitte den Antragsgegenstand, das Aktenzeichen und die Adresse der Behörde an. Der Auszug wird dann direkt an die Behörde geschickt.
Kosten / Gebühren:
- 13,00 Euro pro Gewerbezentralregisterauszug
- Ein Gebührenbescheid wird Ihnen zugeschickt.