Namensrecht ab dem 01.05.2025

Am 1. Mai 2025 ist das neue Namensrecht in Kraft getreten. Es eröffnet neue Freiheiten bei der Namenswahl. Es treten unter anderem folgende Möglichkeiten in Kraft:

  • Einführung von Doppelnamen für Ehepaare und Kinder
  • Erleichterung der Namensänderung für Stief- und Scheidungskinder
  • Änderung des Geburtsnamens als Volljähriger
  • Geschlechtsangepasste Familiennamen
  • Geburtsnamen nach friesischer und nach dänischer Tradition
  • Kein Zwang zur Namensänderung nach Erwachsenenadoption
  • Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt für internationales Namensrecht

Weitere Auskünfte zu konkreten Möglichkeiten der Namensänderung und zur Vorgehensweise erteilt das Standesamt.

Anfragen bitte per Email an standesamt@lennestadt.de.