Vergabekriterien für die städtischen Baugrundstücke
Zielsetzung
Die Stadt Lennestadt verfolgt das Ziel, über eine aktive Baulandpolitik einen Beitrag zum Erhalt und zur Stärkung der gegenwärtigen Bevölkerungsstruktur und des demographischen Gleichgewichts der Einwohnerschaft zu leisten und den sozialen Zusammenhalt in der Stadt zu stärken. Dazu ist es erforderlich, der Bevölkerung die Bildung von Wohneigentum zu ermöglichen. Die nachfolgenden Kriterien für die Vergabe städtischer Baugrundstücke werden von der Stadt Lennestadt aufgestellt und angewendet, um die Stadt Lennestadt als attraktiven Lebensstandort zu stärken und einem Abwandern gerade junger Familien und anderer Personen entgegenzuwirken, die ihren Lebens- oder Arbeitsmittelpunkt in der Stadt Lennestadt haben. Die Vergabekriterien sollen die Zuteilung der Baugrundstücke in einem transparenten Verfahren unter Berücksichtigung sozialer Kriterien ermöglichen. Auf diese Weise sollen insbesondere auch Familien mit Kindern und Haushalte mit behinderten oder pflegebedürftigen Personen, die strukturell einen größeren Raumbedarf haben, die Chance erhalten, Wohneigentum zu bilden.
Die Richtlinie gilt für die Veräußerung städtischer Wohnbaugrundstücke, die mit Ein- oder Zweifamilienhäusern bebaut werden können. Die Grundstücke werden zu dem seitens der Verwaltung ermittelten und anschließend vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschlossenen Verkehrswert veräußert.
Grundsätzlich kann sich jedermann um die Zuteilung eines Grundstücks bei der Stadt Lennestadt bewerben, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Von der Vergabe ausgeschlossen ist ein Bewerber, wenn er selbst oder sein Ehepartner/Lebenspartner oder ein in seinem Haushalt lebender Familienangehöriger bereits Eigentümer einer Wohnung, eines Baugrundstücks oder eines zu Wohnbauzwecken geeigneten Erbbaurechts in Lennestadt ist. Der Ausschluss gilt nicht, wenn der vorhandene oder bebaubare Wohnraum nicht ausreichend ist, um angemessene Wohnverhältnisse sicherzustellen. Die Angemessenheit wird im Zweifelsfall in Anlehnung an die Voraussetzungen für die Wohnraumförderung beurteilt.
Vergabekriterien
Die Vergabekriterien werden in folgender Reihenfolge gewertet:
- Verheirateter Bewerber oder Bewerber in eheähnlicher Gemeinschaft
und
a) Hauptwohnung seit mindestens 2 Jahren ununterbrochen in Lennestadt
oder
b) Arbeitsplatz (sozialversicherungspflichtig, mindestens 50 % Stellenanteil) seit mindestens 2 Jahren ununterbrochen in Lennestadt
oder
c) Geplante Rückkehr in die Heimatgemeinde nach vorübergehendem Wegzug - Anzahl der im Haushalt lebenden minderjährigen, Kinder. (Eine nachgewiesene Schwangerschaft ab der 12. Woche wird berücksichtigt.)
- a) im Haushalt lebende, schwerbehinderte Familienmitglieder mit einem Grad der Behinderung (im Sinne des SGB IX) von mindestens 50 %
oder
b) im Haushalt lebende pflegebedürftige Familienmitglieder ab einem Pflegegrad von 2. - Eingangsdatum der Bewerbung als Hilfskriterium
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen kann in besonders begründeten Härtefällen durch Beschluss von der vorliegenden Richtlinie abweichen.
Die vorliegende Richtlinie tritt mit Beschlussfassung in Kraft.
Den Vordruck zur Bewerbung um ein Baugrundstück finden Sie hier.