Gestaltungssatzungen

Für Dorfkerne, die ein besonders empfindliches Ortsbild besitzen, sind besondere Gestaltungssatzungen mit entsprechenden Regelungen aufgestellt. Dies betrifft die Orte Bilstein, Elspe, Kirchveischede, Milchenbach, Saalhausen und Sporke-Hespecke.

Regelungen zur Gestaltung können auch Teil von Bebauungsplänen oder Satzungen nach dem Baugesetzbuch sein. Die geltenden Bauleitpläne finden Sie unter
Bauleitplanung

Die Regelungen der Gestaltungssatzungen sind sowohl für anzeige- und genehmigungspflichtige Vorhaben verbindlich, sind aber auch bei nicht-genehmigungspflichtigen Maßnahmen wie neuer Dacheindeckung oder Fassadenanstrich zu beachten.