Gestaltungssatzungen
Für Dorfkerne, die ein besonders empfindliches Ortsbild besitzen, sind besondere Gestaltungssatzungen mit entsprechenden Regelungen aufgestellt. Dies betrifft die Orte Bilstein, Elspe, Kirchveischede, Milchenbach, Saalhausen und Sporke-Hespecke.
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Gestaltungssatzung Bilstein
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Gestaltungssatzung Elspe
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Gestaltungssatzung Kirchveischede
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Gestaltungssatzung Milchenbach
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Gestaltungssatzung Saalhausen
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Gestaltungssatzung Sporke-Hespecke
Regelungen zur Gestaltung können auch Teil von Bebauungsplänen oder Satzungen nach dem Baugesetzbuch sein. Die geltenden Bauleitpläne finden Sie unter
Bauleitplanung
Die Regelungen der Gestaltungssatzungen sind sowohl für anzeige- und genehmigungspflichtige Vorhaben verbindlich, sind aber auch bei nicht-genehmigungspflichtigen Maßnahmen wie neuer Dacheindeckung oder Fassadenanstrich zu beachten.