Bauleitplanung
Die Raumplanung vollzieht sich in Deutschland auf verschiedenen Planungsebenen und in verschiedenen Planungsräumen, welche in Wechselwirkung zueinanderstehen.
Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist bundesrechtlich im Baugesetzbuch (BauGB) und den darauf beruhenden bundesrechtlichen Verordnungen geregelt. Sie dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung des Bodens innerhalb einer Gemeinde und setzt sich zusammen aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und Bebauungsplänen sowie Satzungen (verbindlicher Bauleitplan).
Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Sie müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden.
Die geltenden Bauleitpläne und sonstigen planungsrechtlichen Regelungen können Sie auf den folgenden Seiten einsehen:
Landesplanung
Aus dem Grundgesetz folgt, dass das Raumordnungsrecht der konkurrierenden Gesetzgebung unterliegt. Demzufolge besitzen die Länder grundsätzlich die Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich, solange und soweit der Bund nicht durch Gesetz von seiner Kompetenz Gebrauch gemacht hat. Für das Raumordnungsrecht gilt für den Fall, dass der Bund gesetzgeberisch tätig geworden ist, die Besonderheit, dass die Länder von der bundesgesetzlichen Regelung abweichen dürfen. Maßgeblich ist dann das jeweils später in Kraft getretene Gesetz. Im Jahr 2009 machte der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch und erließ das Raumordnungsgesetz (ROG). Auf Landesebene konkretisieren das Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG) und die Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (LPlG DVO) die Regelungen des ROG.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://landesplanung.nrw.de/
Regionalplanung
Der Regionalplan (ehemals Gebietsentwicklungsplan) legt die regionalen Ziele der Raumordnung für die Entwicklung der Region sowie für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen fest. Als wesentliche Grundlage dient hierfür der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.bra.nrw.de/kommunalaufsicht-planung-verkehr/regionalrat-und-regionalentwicklung/regionalplan-arnsberg