Baugrundstücke
Die demographische Entwicklung wird unsere Gesellschaft verändern. Auch unsere Region ist mit einer gewissen Zeitverzögerung davon betroffen. Die Gesellschaft wird älter, die Einwohnerzahl geringer, der Bedarf an Wohnbaugrundstücken wird voraussichtlich nach 2020 sinken. Die Bodenpolitik der Stadt Lennestadt stellt sich schon jetzt auf diese Entwicklung ein.
Für neue große Wohnbaugebiete wird kein Bedarf mehr bestehen. Vielmehr gilt es, kleinteilige Abrundungen an den Ortsrändern zu schaffen sowie kleinere und größere Baulücken innerhalb der Orte für eine Bebauung zu aktivieren. Bei dieser Entwicklung spielt auch die soziale Infrastruktur eine entscheidende Rolle - größere Orte mit einer zukunftsfähigen Nahversorgung werden sich stärker entwickeln, in kleinen Orten ist nur der Bedarf für Bauwillige zu decken, die ihr Heimatdorf und dessen meist intensives gesellschaftliches Leben nicht verlassen wollen.
Die Grundstücksvergabe erfolgt nach sozialen und durch Demographie bestimmten Maßgaben. Unter anderem genießen junge Familien Priorität bei der Vergabe städtischer Grundstücke.
Baugrundstücke zu verkaufen
Hier finden Sie eine Auflistung aller verfügbaren Baugrundstücke in Lennestadt.
Halberbracht - "Am Schacht"
Gemarkung | Flur | Nummer | Größe in qm | Karte |
---|---|---|---|---|
Elspe |
23 |
1597 |
479 |
Oedingen - "In der Sillwecke"
Gemarkung | Flur | Nummer | Größe in qm | Karte |
---|---|---|---|---|
Oedingen |
8 |
487 |
631 |
Vergabekriterien für die städtischen Baugrundstücke
Zielsetzung
Die Stadt Lennestadt verfolgt das Ziel, über eine aktive Baulandpolitik einen Beitrag zum Erhalt und zur Stärkung der gegenwärtigen Bevölkerungsstruktur und des demographischen Gleichgewichts der Einwohnerschaft zu leisten und den sozialen Zusammenhalt in der Stadt zu stärken. Dazu ist es erforderlich, der Bevölkerung die Bildung von Wohneigentum zu ermöglichen. Die nachfolgenden Kriterien für die Vergabe städtischer Baugrundstücke werden von der Stadt Lennestadt aufgestellt und angewendet, um die Stadt Lennestadt als attraktiven Lebensstandort zu stärken und einem Abwandern gerade junger Familien und anderer Personen entgegenzuwirken, die ihren Lebens- oder Arbeitsmittelpunkt in der Stadt Lennestadt haben. Die Vergabekriterien sollen die Zuteilung der Baugrundstücke in einem transparenten Verfahren unter Berücksichtigung sozialer Kriterien ermöglichen. Auf diese Weise sollen insbesondere auch Familien mit Kindern und Haushalte mit behinderten oder pflegebedürftigen Personen, die strukturell einen größeren Raumbedarf haben, die Chance erhalten, Wohneigentum zu bilden.
Die Richtlinie gilt für die Veräußerung städtischer Wohnbaugrundstücke, die mit Ein- oder Zweifamilienhäusern bebaut werden können. Die Grundstücke werden zu dem seitens der Verwaltung ermittelten und anschließend vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschlossenen Verkehrswert veräußert.
Grundsätzlich kann sich jedermann um die Zuteilung eines Grundstücks bei der Stadt Lennestadt bewerben, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Von der Vergabe ausgeschlossen ist ein Bewerber, wenn er selbst oder sein Ehepartner/Lebenspartner oder ein in seinem Haushalt lebender Familienangehöriger bereits Eigentümer einer Wohnung, eines Baugrundstücks oder eines zu Wohnbauzwecken geeigneten Erbbaurechts in Lennestadt ist. Der Ausschluss gilt nicht, wenn der vorhandene oder bebaubare Wohnraum nicht ausreichend ist, um angemessene Wohnverhältnisse sicherzustellen. Die Angemessenheit wird im Zweifelsfall in Anlehnung an die Voraussetzungen für die Wohnraumförderung beurteilt.
Vergabekriterien
Die Vergabekriterien werden in folgender Reihenfolge gewertet:
1. Verheirateter Bewerber oder Bewerber in eheähnlicher Gemeinschaft und
a) Hauptwohnung seit mindestens 2 Jahren ununterbrochen in Lennestadt oder
b) Arbeitsplatz (sozialversicherungspflichtig, mindestens 50 % Stellenanteil) seit mindestens 2 Jahren ununterbrochen in Lennestadt oder
c) Geplante Rückkehr in die Heimatgemeinde nach vorübergehendem Wegzug
2. Anzahl der im Haushalt lebenden minderjährigen, Kinder. (Eine nachgewiesene Schwangerschaft ab der 12. Woche wird berücksichtigt.)
a) im Haushalt lebende, schwerbehinderte Familienmitglieder mit einem Grad der Behinderung (im Sinne des SGB IX) von mindestens 50 % oder
b) im Haushalt lebende pflegebedürftige Familienmitglieder ab einem Pflegegrad von 2.
3. Eingangsdatum der Bewerbung als Hilfskriterium
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen kann in besonders begründeten Härtefällen durch Beschluss von der vorliegenden Richtlinie abweichen.
Die vorliegende Richtlinie tritt mit Beschlussfassung in Kraft.
Den Vordruck zur Bewerbung um ein Baugrundstück finden Sie hier.