Baukultur und Stadtgestaltung
Die äußere Gestaltung des Wohn- und Arbeitsumfeldes einer Stadt ist wesentliches Merkmal für ihre Lebensqualität. Die Art der Stadtgestaltung ist regional unterschiedlich. Die traditionelle Verwendung von bestimmten Formen und Materialien beim Bauen sorgen für eine Verschmelzung von Orts- und Landschaftsbild zu einem charakteristischen Ganzen.
Gestaltungssatzungen
Für Dorfkerne, die ein besonders empfindliches Ortsbild besitzen, sind besondere Gestaltungssatzungen mit entsprechenden Regelungen aufgestellt. Dies betrifft die Orte Bilstein, Elspe, Kirchveischede, Milchenbach, Saalhausen und Sporke-Hespecke.
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Gestaltungssatzung Bilstein
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Gestaltungssatzung Elspe
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Gestaltungssatzung Kirchveischede
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Gestaltungssatzung Milchenbach
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Gestaltungssatzung Saalhausen
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Gestaltungssatzung Sporke-Hespecke
Regelungen zur Gestaltung können auch Teil von Bebauungsplänen oder Satzungen nach dem Baugesetzbuch sein. Die geltenden Bauleitpläne finden Sie unter
Bauleitplanung
Die Regelungen der Gestaltungssatzungen sind sowohl für anzeige- und genehmigungspflichtige Vorhaben verbindlich, sind aber auch bei nicht-genehmigungspflichtigen Maßnahmen wie neuer Dacheindeckung oder Fassadenanstrich zu beachten.