Bauleitplanung


Die Raumplanung vollzieht sich in Deutschland auf verschiedenen Planungsebenen und in verschiedenen Planungsräumen, welche in Wechselwirkung zueinanderstehen.

Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist bundesrechtlich im Baugesetzbuch (BauGB) und den darauf beruhenden bundesrechtlichen Verordnungen geregelt. Sie dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung des Bodens innerhalb einer Gemeinde und setzt sich zusammen aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und Bebauungsplänen sowie Satzungen (verbindlicher Bauleitplan).

Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Sie müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden.

Die geltenden Bauleitpläne und sonstigen planungsrechtlichen Regelungen können Sie auf den folgenden Seiten einsehen:

Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bau-Turbo“)

Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, auch „Bau-Turbo“ genannt“, gelten seit dem 30.10.2025 umfangreichere Befreiungs- und Abweichungsmöglichkeiten vom Baugesetzbuch (BauGB) für die Umsetzung von Wohnbauvorhaben.
Im Kern ergeben sich folgende Anwendungsfälle:

  • Innerhalb eines Bebauungsplans können Befreiungen von den Festsetzungen zugelassen werden, auch wenn dies die Grundzüge der Planung betrifft (31 Abs. 3 BauGB).
  • Im unbeplanten Innenbereich kann vom Erfordernis des Einfügens in die nähere Umgebung abgewichen werden (§ 34 Abs. 3b BauGB).
  • Im Außenbereich können Vorhaben zugelassen werden, die sich in räumlichen Zusammenhang zu einem Bebauungsplan oder dem Innenbereich befinden (§ 246e Abs. 3 BauGB).

Für die Anwendung dieser Befreiungs- oder Abweichungsmöglichkeiten von den planungsrechtlichen Bestimmungen ist stets die Zustimmung der Gemeinde erforderlich. Im Unterscheid zu den bisherigen Befreiungen, Ausnahmen und Abweichungen nach § 31 Abs. 1 und 2 BauGB und § 34 Abs. 3a BauGB erfolgt die Zustimmung der Gemeinde durch Beratung und Beschluss im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtentwicklung und Bauen der Stadt Lennestadt.

Anfragen nach den Regelungen des „Bau-Turbo“ werden ausschließlich im Rahmen einer Bauvoranfrage (Vorbescheid nach § 77 BauO NRW) oder eines Bauantragsverfahrens (Baugenehmigung nach § 74 BauO NRW) bearbeitet.

Anträgen nach dem „Bau-Turbo“ sind neben den üblichen Unterlagen zum Bauantrag das Formular Antrag auf Befreiung und Abweichung (»Bau-Turbo«) sowie ggf. zusätzliche Erläuterungen und Nachweise beizufügen.

Vor Antragstellung wird eine planungsrechtliche Bauberatung hinsichtlich der Anwendbarkeit des „Bau-Turbo“ auf das konkrete Vorhaben und die vorzulegenden Erläuterungen und Nachweise empfohlen.

Landesplanung

Aus dem Grundgesetz folgt, dass das Raumordnungsrecht der konkurrierenden Gesetzgebung unterliegt. Demzufolge besitzen die Länder grundsätzlich die Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich, solange und soweit der Bund nicht durch Gesetz von seiner Kompetenz Gebrauch gemacht hat. Für das Raumordnungsrecht gilt für den Fall, dass der Bund gesetzgeberisch tätig geworden ist, die Besonderheit, dass die Länder von der bundesgesetzlichen Regelung abweichen dürfen. Maßgeblich ist dann das jeweils später in Kraft getretene Gesetz. Im Jahr 2009 machte der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch und erließ das Raumordnungsgesetz (ROG). Auf Landesebene konkretisieren das Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG) und die Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (LPlG DVO) die Regelungen des ROG.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://landesplanung.nrw.de/

Regionalplanung

Der Regionalplan (ehemals Gebietsentwicklungsplan) legt die regionalen Ziele der Raumordnung für die Entwicklung der Region sowie für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen fest. Als wesentliche Grundlage dient hierfür der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.bra.nrw.de/kommunalaufsicht-planung-verkehr/regionalrat-und-regionalentwicklung/regionalplan-arnsberg