Online-Veranstaltung zum Thema Wärmepumpen
Worauf es bei der Tarifwahl für Wärmepumpenstrom ankommt
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. bietet eine kostenfreie Online-Veranstaltung zu Wärmepumpenstromtarifen an. Sie findet am Montag, 07.09.2026 um 17 Uhr hier statt: https://www.verbraucherzentrale.nrw/veranstaltungen/neue-waermepumpe-passenden-stromtarif-finden-onlineseminar-124687.
Wer seit dem 1. Januar 2024 eine neue Wärmepumpe mit einer elektrischen Anschlussleistung mit mehr als 4,2 Kilowatt in Betrieb nimmt, kann von einem Rabatt auf die Netzentgelte profitieren. Häufig bieten Stromanbieter auch spezielle Tarife
für Wärmepumpenstrom an, der diesen Rabatt auf die Netzentgelte direkt enthält.
Hintergrund für die Vergünstigungen: Für Wärmepumpen, die seit 2024 in Betrieb genommen wurden, gilt eine neue gesetzliche Regelung. Wärmepumpen müssen steuerbar gemacht werden, sodass Netzbetreiber deren Leistung bei Netzengpässen reduzieren können. Im Gegenzug gewähren Netzbetreiber über die Stromrechnung vergünstigte Netzentgelte. „Für die Entlastung stehen drei verschiedene Rabatt-Modelle zur Auswahl,“ sagt Dirk Mobers, Energieberater der Verbraucherzentrale NRW
in Lennestadt. „Die Entscheidung, welches Rabatt-Modul in Frage kommt, sollte daher zuerst getroffen werden. Denn viele Stromtarife sind an ein bestimmtes Modul gekoppelt“. Worauf bei der Tarifwahl zu achten ist, hat die Verbraucherzentrale
NRW in vier Tipps zusammengestellt.
Wahl eines passenden Moduls für den Netzentgeltrabatt
Die Wahl des passenden Moduls hängt in erster Linie vom Stromverbrauch der Wärmepumpe ab. Bei der Wahl von Modul 1 bekommt man eine jährliche Pauschale von etwa 150 Euro (sie variiert allerdings je nach Netzgebiet) angerechnet, unabhängig davon, wie viel Strom die Wärmepumpe verbraucht. Das Modul ist einfach umsetzbar, denn man benötigt keinen eigenen Stromzähler für die Wärmepumpe. Allerdings ist Modul 1 in der Regel nur bei Wärmepumpen mit niedrigen Verbräuchen bis etwa 4.000 Kilowattstunden die wirtschaftlichste Variante. Bei mittlerem und hohem Stromverbrauch der Wärmepumpe rechnet sich am ehesten Modul 2. Hier müssen nur 40 Prozent des Netzentgelt- Arbeitspreises gezahlt werden, beispielsweise vier Cent pro Kilowattstunde statt zehn Cent. Es gilt also: je höher der Verbrauch der Wärmepumpe, desto eher rechnet sich Modul 2. Allerdings erfordert Modul 2 einen separaten Stromzähler für die Wärmepumpe und manchmal auch einen neuen Zählerschrank, denn der Rabatt gilt nur für den Stromverbrauch der Wärmepumpe. Zudem fällt ein Grundpreis für den zweiten Stromvertrag an. Die Verbraucherzentrale NRW hat einen Rechner entwickelt, der eine Entscheidungshilfe für die Wahl zwischen Modul 1 und Modul 2 bietet. Wichtig zu wissen: Die Module können jährlich gewechselt werden. Wer sich unsicher ist, wie viel Strom die eigene Wärmepumpe benötigt, kann zunächst mit Modul 1 starten. Hat die Wärmepumpe einen eigenen Zähler, ist eine zusätzliche Befreiung von zwei Umlagen möglich. Das sind für das Kalenderjahr 2026 1,65 Cent pro Kilowattstunde. Die Befreiung muss am Jahresanfang für das zurückliegende Jahr beim Stromlieferanten beantragt werden. Darüber hinaus müssen die Netzbetreiber ein Modul 3 anbieten. Dies ist eine Erweiterung von Modul 1: Haushalte erhalten die Pauschale nach Modul 1. Zusätzlich müssen Netzbetreiber drei verschiedenen Zeitzonen mit unterschiedlich hohen Netzentgelten anbieten. Haushalte können durch Verlagerung ihres Verbrauchs in Zeiten mit niedrigen Netzentgelten profitieren. Die Zeiten legt jeder Netzbetreiber selbst fest. Häufig sind Netzentgelte nachts günstiger, dafür in den frühen Abendstunden besonders teuer. Modul 3 kann sich vor allem für das Laden von E-Autos eignen, da hier flexibel zu den „preiswerten“ Zeiten geladen werden kann. Eine Wärmepumpe hingegen benötigt auch tagsüber Strom, so dass mit Modul 3 voraussichtlich keine Einsparungen realisiert werden können. Daher kommen für Haushalte mit Wärmepumpe vor allem die Module 1 oder 2 in Frage.
Stromtarif für die Wärmepumpe finden
Haushalte, deren Wärmepumpe über einen separaten Stromzähler betrieben wird, können in der Regel spezielle Wärmepumpenstromtarife abschließen. Eine Möglichkeit, entsprechende Tarife zu finden, bieten die gängigen Vergleichsportale wie Verivox und Check24. Dort ist wichtig, das Inbetriebnahmedatum „ab 01.01.2024“ anzugeben, um geeignete Tarife angezeigt zu bekommen. Die Anzahl der Tarife in den Vergleichsportalen ist allerdings bisher überschaubar. Um mehr Tarife zu erhalten, sollte man die Filtereinstellung „direkte Wechselmöglichkeit“ über das Portal deaktivieren und sich alle abschließbaren Tarife anzeigen lassen. Zusätzlich ist es sinnvoll, sich selbst auf die Suche nach Tarifen zu begeben. Der lokale Energieversorger kann kontaktiert werden, ebenso wie große überregionale Stromanbieter.
Rabatt auf die Netzentgelte vertraglich zusichern lassen
Verbraucher:innen sollten sich vor Vertragsabschluss bei ihrem Stromanbieter erkundigen, ob der Rabatt auf die Netzentgelte bereits im Preis enthalten ist. Wenn nicht, sollten sie sich schriftlich zusichern lassen, dass sie den Rabatt nach Modul 1 oder 2 mit der Stromrechnung erhalten. Wenn man sich für das Modul 1 entscheidet, ist mit dem aktuellen Stromlieferanten zu klären, ob der bisherige Stromliefervertrag, der Haushaltsstromvertrag, weiter genutzt werden kann und man trotzdem Modul 1 erhalten kann, oder ob ein neuer Vertrag abgeschlossen werden muss.
Weiterführende Informationen:
• Informationen zu Wärmestromtarifen inklusive Rechner: www.verbraucherzentrale.nrw/stromtarife-waermepumpe
Beratungsstelle Lennestadt
Verbraucherzentrale NRW e.V.
Dirk Mobers | Energieberater
Hundemstraße 29, 57368 Lennestadt
T 02723 7195720
lennestadt.energie@verbraucherzentrale.nrw
www.verbraucherzentrale.nrw