Anmeldung der Lernanfänger für das Schuljahr 2027/2028

Alle Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober 2020 bis 30. September 2021 geboren sind, werden am 01.08.2027 schulpflichtig und sind daher von den Erziehungsberechtigten zum Besuch der Grundschule anzumelden.



Die Wahl der Grundschule und der Schulart (Gemeinschaftsgrundschule oder Kath. Bekenntnisschule) steht den Erziehungsberechtigten frei. Nach dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegenen Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde, sofern dies im Rahmen der Aufnahmekapazitäten möglich ist. Die Schulleitung der jeweiligen Schule entscheidet über die Aufnahme des Kindes. Nach wie vor besteht die Möglichkeit, dass Kinder, die nach dem Stichtag 30. September 2021 geboren worden sind, auf formlosen Antrag der Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Schulleitung vorzeitig eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen.

Die Stadt Lennestadt unterhält im Stadtgebiet insgesamt 5 Grundschulen an 8 Standorten. Neben einer Betreuung bis 13:00 Uhr, die an allen Grundschulen angeboten wird, besteht zudem die Möglichkeit der Ganztagsbetreuung.

Die Anmeldeverfahren finden wie folgt statt:

GS Grevenbrück

12.10.2026
13.10.2026
15.10.2026
nach persönlicher Terminabsprache

08:00 Uhr bis 11:00 Uhr
08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
GV Elspe- Oedingen 06.10.2026 bis 09.10.2026
Terminvergabe erfolgt durch die Schule
 
GS Saalhausen 21.09.2026 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
GV Meggen-Maumke 05.10.2026 bis 09.10.2026 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
GV Altenhundem-Bilstein 05.10.2026 bis 09.10.2026
12.10.2026 bis 16.10.2026
 Anmeldungen nur am Hauptstandort Altenhundem
8:00 Uhr bis 11:30 Uhr
8:00 Uhr bis 11:30 Uhr

Die Modalitäten der Anmeldungen werden den Eltern seitens der jeweils dem Wohnort nächstgelegenen Schule mitgeteilt. Zur Anmeldung des schulpflichtigen Kindes ist eine persönliche Vorstellung bei der Schulleitung erforderlich. Ein entsprechender Geburtsnachweis (Familienstammbuch oder Geburtsurkunde) ist am Tag der Anmeldung mitzubringen.