Zuschussanträge beim Stadtsportverband einreichen
Der Stadtsportverband Lennestadt weist darauf hin, dass für 2026 ein Restbudget zur Verfügung steht und die Mitgliedsvereine entsprechende Zuschuss-Anträge - insbesondere im Bereich der Nachwuchsförderung bzw. Jugendarbeit - über die Homepage des Stadtsportverbandes (www.ssv-lennestadt.de) stellen können.
Die eingehenden Anträge werden nach Eingangsdatum und bis zur vollständigen Auszahlung der verfügbaren Mittel abgearbeitet.
Bei Interesse können die Vereine zeitnah einen entsprechenden Antrag unter Beifügung entsprechender Belege einreichen.
Hintergrund
In der Mitgliederversammlung des Stadtsportverbandes Lennestadt am 13.11.2025 wurden die Vereine darüber informiert, dass aufgrund der kontinuierlich steigenden Anzahl eingehender Anträge auf Bezuschussung ab 2026 eine Begrenzung dahingehend erfolgt, dass zunächst nur ein Antrag je Mitgliedsverein bezuschusst wird. Bei vorhandenem Restbudget Ende des Jahres erfolgt ein Hinweis, dass weitere Anträge gestellt werden können. Diese Regelung wurde getroffen, damit jeder Verein die Möglichkeit auf einen Zuschuss hat.