Standesamt
Herzlich Willkommen beim Standesamt Lennestadt
Egal, ob Ihr persönliches Anliegen die Zukunft, die Gegenwart oder die Vergangenheit eines Personenstandes betrifft - wenn Lennestadt der Ereignisort oder Ihr jetziger Wohnort ist, sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Seit 1875 sind alle Personenstandsfälle erfasst. Die in den früher selbständigen Standesämtern Altenhundem, Bilstein, Elspe, Förde (auch Foerde), Meggen, Oedingen, Saalhausen, später auch Lennestadt-Altenhundem und Lennestadt 1 und Lennestadt 2 geführten Personenstandsbücher werden im Standesamt Lennestadt entsprechend der personenstandsrechtlichen Vorschriften bearbeitet oder nach Ablauf der gesetzlich normierten Fristen nach archivrechtlichen Vorschriften behandelt.
Seit 1984 besteht das Standesamt Lennestadt. Hier werden alle in Lennestadt geschehenen Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle einschließlich der darüber gemachten weiteren Angaben beurkundet. Alle Tatsachen, die den Personenstand eines Menschen ändern, wie die Anerkennung der Vaterschaft, die Adoption oder die Änderung seines Namens zählen dazu.
Unterstützung an den Wochenenden
An den Wochenenden hat das Team der Standesbeamtinnen Eva-Maria Dehmel, Heike Schnerr und Marion Epe Unterstützung von den Standesbeamtinnen Lilie Weimann-Ruff, Sarah Bertram, Karin Döhring, Carina Hasenau, Miriam Foidl und Sandra Müller sowie vom Standesbeamten Jürgen Willmes.
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Trauzimmer in Lennestadt
Im Rathaus in Altenhundem
Klassisch-modern ist unser Trauzimmer im Rathaus in Altenhundem eingerichtet. Jahreszeitlich passend geschmückt bietet es Platz für ca. 20 Personen. Im Foyer des Standesamtes besteht die Möglichkeit zum anschließenden Sektempfang.
STANDESAMT LENNESTADTEva-Maria Dehmel, Heike Schnerr, Marion Epe
Telefon: 02723/608-340
Wichtige Info:
Wenn Sie oder Ihre Freunde einen Sektempfang selber organisieren wollen, so geht das nur bei einer Hochzeit, die im Rathaus stattfindet.
Bei Trauungen in der Pyramide, in der Hohen Bracht und im HochzeitsBahnhof ist ein selbst organisierter Sektempfang nicht möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür.
Im HochzeitsBahnhof Grevenbrück
Das originell eingerichtete Trauzimmer im denkmalgeschützten Bahnhof in Grevenbrück ist einem Zugabteil nachempfunden. Die nostalgische "Fahrt ins Glück" bietet Raum für ca. 40 Personen.
STANDESAMT LENNESTADT
Eva-Maria Dehmel, Heike Schnerr, Marion Epe
Telefon 02723/608-340
In der Pyramide in Meggen
Feiern Sie den schönsten Tag im Leben in großem Stil. Die Show-Pyramide im Galileo-Park der Sauerland-Pyramiden ist seit 2009 eine offizielle Außenstelle des Standesamts Lennestadt. Dort finden standesamtliche Trauungen, auch für große Hochzeitsgesellschaften bis zu 100 Personen, in einem einzigartigen Ambiente statt. Ausgezeichnete Technik umgeben von einer ungewöhnlichen Kulisse begeistern Brautpaar und Gäste.
Bitte beachten Sie: aufgrund von Umbaumaßnahmen steht das Trauzimmer in der Pyramide möglicherweise bei Ihrem Termin nicht zur Verfügung - sprechen Sie uns an, wir überlegen gerne alternative Räumlichkeiten oder Termine.
STANDESAMT LENNESTADT
Eva-Maria Dehmel, Heike Schnerr, Marion Epe
Telefon 02723/608-340
GALILEO-PARK
Martin Rameil
Telefon 02721/6007713
Trauzimmer auf der Hohen Bracht
Candlelight-Trauungen
Anmeldung Eheschließung
Erforderliche Urkunden und Unterlagen
Das Standesamt prüft ob der Eheschließung ein rechtliches Hindernis entgegensteht. Die Frage nach den vorzulegenden Unterlagen lässt sich an dieser Stelle nicht abschließend beantworten. Jeder Einzelfall ist verschieden und muss einzeln betrachtet werden. Daher ist es notwendig, rechtzeitig beim Standesamt vorzusprechen, um zu erfahren, welche Unterlagen bei der Anmeldung mitzubringen sind.
Wenn beide Eheschließenden deutsch, volljährig, ledig und ohne Kinder sind:
- Gültiger Personalausweis
- Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- Eheurkunde der letzten Ehe oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des früheren Ehegatten
Wenn ein oder beide Eheschließenden ausländische Staatsangehörige sind:
- Ehefähigkeitszeugnis des jeweiligen Heimatstaates und weitere Nachweise zur Prüfung der Ehefähigkeit nach dem anzuwendenden ausländischen Recht
- Wird durch den Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis (EFZ) ausgestellt, so ist eine Ledigkeitsbescheinigung vorzulegen, damit ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines EFZ beim Oberlandesgericht in Hamm gestellt werden kann. Näheres auch unter www.olg-hamm.de
Wenn ein Eheschließender im Ausland schon ein- oder mehrfach verheiratet war, sind zusätzlich folgende Unterlagen im Original mit Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer in die deutsche Sprache vorzulegen:
- Heiratsurkunde(n)
- Ausländisches Scheidungsurteil. Das ausländische Scheidungsurteil bedarf im Einzelfall einer förmlichen Anerkennung durch das Oberlandesgericht in Düsseldorf. Nähere Informationen auch unter www.olg-duesseldorf.de
Eheschließende mit einem Wohnsitz außerhalb von Lennestadt benötigen eine Aufenthaltsbescheinigung.
Wenn gemeinsame minderjährige Kinder vorhanden sind, bringen Sie die Geburtsurkunden der Kinder mit.
Bitte beachten Sie, dass die Vorsprache nur nach Terminvereinbarung möglich ist.
Namensführung in der Ehe
Sind beide Ehegatten Deutsche, ist auf sie bezüglich der Namensführung in der Ehe deutsches Recht anzuwenden.
- Die Ehegatten sollen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen. Die Ehegatten führen den von ihnen bestimmten Ehenamen. Bestimmen die Ehegatten keinen Ehenamen, so führen sie ihren zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch nach der Eheschließung.
- Zum Ehenamen können die Ehegatten durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen der Frau oder des Mannes bestimmen.
- Die Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens soll bei der Eheschließung erfolgen. Wird die Erklärung später abgegeben, so muss sie öffentlich beglaubigt werden.
- Ein Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dies gilt nicht, wenn der Ehename aus mehreren Namen besteht. Besteht der Name eines Ehegatten aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden. Die Erklärung kann gegenüber dem Standesbeamten widerrufen werden; in diesem Falle ist eine erneute Erklärung nach Satz 1 nicht zulässig. Die Erklärung und der Widerruf müssen öffentlich beglaubigt werden.
- Der verwitwete oder geschiedene Ehegatte behält den Ehenamen. Er kann durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Betimmung des Ehenamens geführt hat, oder dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Absatz 4 gilt entsprechend.
- Geburtsname ist der Name, der in die Geburtsurkunde eines Ehegatten zum Zeitpunkt der Erklärung gegenüber dem Standesbeamten einzutragen ist.
Wenn einer oder beide Ehegatten nicht Deutsche sind, gilt:
- Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.
- Ehegatten können bei oder nach der Eheschließung gegenüber dem Standesbeamten ihren künftig zu führenden Namen wählen nach dem Recht eines Staates, dem einer der Ehegatten angehört, oder nach deutschem Recht, wenn einer von ihnen seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.