Grundbesitzabgaben

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,                                               

mit diesem Begleitschreiben erhalten Sie den Bescheid über die Grundbesitzabgaben für das Jahr 2026.

Die dort ausgewiesenen Steuer- und Gebührensätze sind in der nachfolgenden Schnellübersicht nochmals zu Ihrer Information im Vergleich zum Vorjahr dargestellt. Bei Fragen zu der vorliegenden Steuer- und Abgabenfestsetzung stehen Ihnen die zuständigen Sachbearbeiter/-innen gerne zur Verfügung. Die jeweiligen Kontaktdaten befinden sich auf der letzten Seite des Grundbesitzabgabenbescheides. Gerne können Sie Ihr Anliegen auch schriftlich per E-Mail an grundbesitzabgaben@lennestadt.de richten.

Hinweise zur Zahlungsabwicklung
Wenn Sie am Abbuchungsverfahren teilnehmen möchten, steht Ihnen für die Einrichtung oder Änderung eines Lastschriftmandates der Vordruck Sepa-Lastschriftmandat zur Verfügung. Grundsätzlich ist die Zahlung der jährlichen Grundbesitzabgaben auch in anderen als den gesetzlichen Teilbeträgen möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter 02723 / 608 – 206.

 

Grundsteuer


2025

2026

Grundsteuer A

Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

147 %

147 %

Grundsteuer B 1

Wohngrundstücke

527 %

541 %

Grundsteuer B 2

Nichtwohngrundstücke

1.023 %

1.069 %


Straßenreinigung / Winterdienst

Straßenreinigung

Reinigungsklasse

Sommerreinigung

Winterdienst 

Gesamt 

 - je Straßenfrontmeter -

2025

2026

2025

2026

2025

2026

für Straßen des überörtlichen Verkehrs

II / 1 u. I / 1

1,21 €

1,32 €

0,54 €

0,28 €

1,75 €

1,60 €

für Straßen des innerörtlichen Verkehrs

III / 2a/2b u. I / 2a

1,61 €

1,75 €

1,07 €

0,56 €

2,68 €

2,31 €

für Straßen, die vorwiegend dem Anliegerverkehr dienen

III / 3a u. 3b

2,42 €

2,63 €

1,61 €

0,84 €

4,03 €

3,47 €

 

Hundesteuer     Die Steuersätze bleiben 2026 unverändert:

ein Hund

  72,00 €

Hinweis:  
Die in 2025 ausgegebenen Hundesteuermarken
sind auch für das Jahr 2026 gültig.

zwei Hunde

  84,00 €     (je Hund)

drei oder mehr Hunde

  96,00 €     (je Hund)

ein gefährlicher Hund

600,00 €

zwei oder mehr gefährliche Hunde

800,00 €     (je Hund)

Denken Sie bitte daran, alle Veränderungen bezüglich der Hundehaltung innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen. Dies betrifft Veränderungen im Bestand sowie den Wegfall von Voraussetzungen für Steuerermäßigungen oder Steuerbefreiungen.

 

Abfallbeseitigung

 

2025

2026

Grundgebühr



19,88 €

23,15 €

Behälter grau

Restmüll

80 ltr.

89,47 €

84,92 €

Behälter grau

Restmüll

120 ltr.

134,20 €

127,38 €

Behälter grau

Restmüll

240 ltr.

268,40 €

254,77 € 

 

 

 

 

 

Behälter braun

Bio-Abfälle

80 ltr.

92,58 €

88,33 €

Behälter braun

Bio-Abfälle

120 ltr.

138,87 €

132,50 €

Behälter braun

Bio-Abfälle

240 ltr.

277,75 €

265,00 €

 

 

 

 

 

Behälter grün

Papier/Pappe

120 ltr.

0,00 €

0,00 €

Behälter grün

Papier/Pappe

240 ltr.

0,00 €

0,00 €

 
Wasser- und Kanalgebühren, Niederschlagswassergebühr

Der Zeitraum für die Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren entspricht dem Kalenderjahr. Für die Jahresabrechnung 2025 der Wasser- und Schmutzwassergebühren wird der gemessene Verbrauch für den Zeitabschnitt vom 01. Januar bis zum Ablesetag sowie der hochgerechnete Verbrauch für den Zeitraum vom Ablesetag bis 31. Dezember 2025 (Abrechnungsmenge) berücksichtigt.

Einzelheiten sind im Abgabebescheid unter "Mengenermittlung und Abrechnung" aufgeführt.

 

2025

2026

Grundgebühr für die kleinste Zählergröße, jährlich (zzgl. 7% MwSt.)

66,00 €

87,00 €

Wasserverbrauchsgebühr - je m³ (zzgl. 7% MwSt.)

2,09 €

2,14 €

Schmutzwassergebühr - je m³ (berechnet nach der bezogenen Frischwassermenge)

3,60 €

3,94 €

Niederschlagswassergebühr - je m² (bebaute und/oder befestigte Fläche,von der Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation gelangt)

0,53 €

0,51 €