Afrikanische Schweinepest
Schutz vor der ASP: neue Allgemeinverfügung im Kreis Olpe
Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) hat der Kreis Olpe seine Maßnahmen angepasst und eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Für Bürgerinnen und Bürger ändert sich dadurch nur wenig: Das Betreten des Waldes ist und bleibt gestattet; im Kerngebiet und in der Sperrzone 2 müssen Waldbesuchende weiterhin auf den Wegen bleiben und Hunde an die Leine nehmen.
Die Übersicht der wichtigsten Änderungen:
- Die Sperrzone 2 (Zone um das Kerngebiet) wird erweitert. Neu hinzu kommen vor allem Flächen im Stadtgebiet Olpe und im Gemeindegebiet Wenden.
- Zusätzlich zu dem Schutzzaun, der das Kerngebiet umgibt, wird auch um die Sperrzone 2 ein Schutzzaun errichtet. Dadurch soll eine weitere Verbreitung der Tierseuche durch Verschleppungen aus dem Kerngebiet verhindert werden. Gleichzeit ermöglicht die Zäunung eine verstärkte Bejagung von Wildschweinen innerhalb der Sperrzone 2 und schränkt das Risiko einer weiteren Verschleppung durch jagdlich bedingte Wildbewegungen ein.
- Die Sperrzone 1 wird auf das gesamte Gebiet des Kreises Olpe erweitert.
Wo genau die einzelnen Zonen liegen und welche Maßnahmen dort gelten, kann auf https://t1p.de/4o3c2 nachgelesen werden.
Hintergrund
Im Kreis Olpe wurde der erste Fall von ASP bei einem Wildschwein bei Oberhundem festgestellt. Daraufhin wurden rund um diesen ersten Fundort ein Kerngebiet und zwei Sperrzonen eingerichtet. Sie sollen helfen, die Ausbreitung der Seuche zu stoppen. Diese ist für Menschen und fast alle Tiere zwar ungefährlich, für Schweine aber meist tödlich. Viele Fachleute arbeiten seit Monaten unermüdlich daran, zu verhindern, dass sich die ASP in andere Regionen oder in schweinehaltende Betriebe ausbreitet.
Es gilt: Kein Verlassen der Waldwege
Es mehren sich Hinweise, dass selbst in der Kernzone und den Sperrzonen, die zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest auch im Kreis Olpe eingerichtet worden sind, zahlreiche Personen die Waldwege verlassen und den Wald betreten bzw. mit dem Rad befahren.
Vor diesem Hintergrund ergeht zum wiederholten Male der Hinweis: Das Verlassen der Waldwege in den genannten Zonen ist verboten. Auf dieser interaktiven Karte sind die Kernzone sowie die beiden Sperrzonen gekennzeichnet: Fli Maps - 2025.
Es gibt vermehrt Kontrollen, ob das Verbot eingehalten wird. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Strafen. Dieser Hinweis ist aber auch ein Appell an die Vernunft: Jedes Betreten des Waldes in den ASP-Zonen birgt die Gefahr, die tückische Tierseuche zu verbreiten.
Die ASP verläuft für Wild- und Hausschweine fast ausnahmslos tödlich. Die Tiere erleiden einen qualvollen Tod. Auch deshalb ist es sehr wichtig, dass niemand in der Kernzone und den beiden Sperrzonen die Wege verlässt und den Wald betritt bzw. befährt.
Seit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest im Kreis Olpe wird mit großem personellen und finanziellen Aufwand gegen die Tierseuche und deren Ausbreitung gekämpft. So ist, wie mehrfach berichtet, auch um die Kernzone im Kreis Olpe ein knapp 50 Kilometer langer Zaun errichtet worden, damit Wildschweine dieses Gebiet nicht verlassen und die Seuche weiterverbreiten können.
All die Kräfte, die in den genannten Zonen zurzeit intensiv gegen die ASP kämpfen, führen aufwendige Desinfektionsmaßnahmen durch, um keine ASP-Erreger beispielsweise an Schuhen, anderer Kleidung, Autoreifen und den Kadaver suchenden Hunden aus den Zonen zu tragen.
Diese Maßnahmen sind sehr bedeutsam. Genauso wichtig ist es, dass sich alle Besucherinnen und Besucher in den Wäldern an das Gebot halten, die Wege nicht zu verlassen.
Alle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest und den geltenden Regeln stehen auf der Homepage des Kreises Olpe: Afrikanische Schweinepest / Kreis Olpe