Führerscheinumtausch

Hinweis zum Führerscheinumtausch

Nach der geltenden Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), konkret § 24a FeV in Verbindung mit Anlage 8e zur FeV, gilt für Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber, die vor dem Jahr 1953 geboren wurden, eine besondere Umtauschfrist.

Diese Personengruppe muss ihren Führerschein – unabhängig davon, ob es sich um einen Papierführerschein oder einen Scheckkartenführerschein handelt und unabhängig vom Ausstellungsjahr – erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Sollte jemand freiwillig tauschen bzw. erneuern wollen, ist das natürlich möglich, aber nicht notwendig.


Führerschein - Umtausch gegen neuen EU-Führerschein (Inhaber der Klasse 2 wenden sich bitte direkt an den Kreis Olpe)

Ob der alte graue oder der rosafarbene Papierführerschein, diese können Sie gegen den neuen EU-Führerschein umtauschen.

Kartenführerscheine können auch umgetauscht werden. Bei Kartenführerscheinen, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, entscheidet das Ausstellungsjahr, bis wann dieser zu ersetzen ist. Sie werden von 2026 bis 2033 gestaffelt.

AusstellungsjahrStichtag
1999 - 2001 19.01.2026
2002 - 2004 19.01.2027  
2005 - 2007 19.01.2028
2008  19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 - 18.01.2013 19.01.2033

Benötigt werden:

  • Personalausweis, Reisepass oder vergleichbares gültiges Ausweisdokument
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto
    Die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist nicht möglich. Wir möchten darauf hinweisen, dass es ein aktuelles biometrisches Lichtbild sein sollte, welches nicht älter wie 1 Jahr ist.
  • Ihr Führerschein

Gültigkeit im Ausland?
Der neue Kartenführerschein wird in allen EU-Staaten und den meisten anderen europäischen Staaten anerkannt. In einigen Ländern, meist außerhalb Europas, könnte zusätzlich ein internationaler Führerschein verlangt werden.

Unleserlicher Alt-Führerschein?
Sollte der alte Führerschein unleserlich geworden sein und ist er nicht im Kreis Olpe ausgestellt worden, benötigen Sie einen Auszug aus dem Führerscheinregister der Behörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat.

Vorsprache?
Bei der Beantragung müssen Sie persönlich vorsprechen.

Gebühren Umtausch:

Führerscheinumtausch mit Direktversand:  36,10 €