Datenschutzerklärung

Hier finden Sie aller notwendigen Informationen zum Thema Datenschutz bei der Stadt Lennestadt.

Ihr Ansprechpartner zum Thema Datenschutz ist

Heiko Kitscha

Fachbereich IV
Tiefbau

Thomas-Morus-Platz 1
57368 Lennestadt

Datenschutzerklärung

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutzgrundverordnung bei der Stadt Lennestadt

1. Einleitung
Alle Einwohnerinnen und Einwohner sowie die meisten Unternehmen treten mit der Stadt Lennestadt früher oder später in Kontakt, weil Sie dem Melderecht unterliegen, Steuern und Abgaben zahlen müssen, an Wahlen teilnehmen, soziale Leistungen in Anspruch nehmen oder sonstige kommunale Dienstleistungen wie bspw. das Musikschulangebot in Anspruch nehmen.
Bei all diesen Dienstleistungen müssen personenbezogene Daten erfasst oder verarbeitet werden (d.h. erhoben, gespeichert, verwendet, übermittelt, zum Abruf bereitgestellt oder gelöscht).
Die nachfolgenden Informationen betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten zu beispielhaft genannten Zwecken.
Weiterhin werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen informiert und wer Ihre Ansprechpartner in verschiedenen Fragen sind.

2. Wer sind Ihre Ansprechpartner?
Verantwortlich für den Datenschutz ist die Behördenleitung. Die genaue Stelle kann organisatorisch festgelegt sein. Wenden Sie sich an den Bereich Organisation und IT.
Stadt Lennestadt – Bereich Organisation und IT – Thomas-Morus-Platz 1, 57368 Lennestadt. Telefon 02723 / 608-0.
Darüber hinaus können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Lennestadt wenden.
Datenschutzbeauftragter der Stadt Lennestadt
Heiko Kitscha
Thomas-Morus-Platz 1
57368 Lennestadt
Tel.: 02723/608-0
E-Mail: h.kitscha@lennestadt.de

Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf

Tel.: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Für die Realsteuern (Grundsteuern, Gewerbesteuern) ist die Aufsichtsbehörde die

Bundesbeauftragte für den Datenschutz
Und die Informationsfreiheit
Husarenstraße 30
53117 Bonn

E-Mail arbeitsgruppe12a@bfdi.bund.de, poststelle@bfdi.bund.de
Telefon 0228 997799-0 (Zentrale)

3. Grundsätze der Datenverarbeitung
Durch die EU-Datenschutzgrundverordnung sollen datenschutzrechtliche Grundsätze manifestiert werden. Dazu zählen unter anderem

• Rechtmäßigkeit
• Verarbeitung nach Treu und Glauben
• Transparenz
• Zweckbindung
• Datenminimierung
• Richtigkeit
• Integrität und Vertraulichkeit
• Rechenschaftspflicht

Weiterhin soll durch die EU-Datenschutzgrundverordnung ein einheitliches europäisches Datenschutzrecht implementiert werden und das Datenschutzniveau in den Mitgliedsstaaten vereinheitlicht werden.
Für eine rechtmäßige Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten ist entweder eine gesetzliche Grundlage erforderlich oder die Einwilligung des Betroffenen.

4. Zu welchen Zwecken werden bei der Stadt Lennestadt personenbezogene Daten verarbeitet?
Die Stadt Lennestadt nimmt eine Vielzahl von gesetzlichen und freiwilligen Aufgaben wahr, bei denen die Erhebung von personenbezogenen Daten unumgänglich ist für die Aufgabenerfüllung. Dabei werden die Daten in verschiedenen Verfahren verarbeitet. Unter anderem in folgenden Bereichen ist die Erhebung personenbezogener Daten nötig.

• Meldewesen
• Personenstandswesen
• Wahlen
• Grundbesitzabgaben / Finanzen
• Gewerbesteuer und Gewerberegister
• Liegenschaftsverwaltung
• Überwachung des ruhenden Verkehrs
• Verwaltung der Freiwilligen Feuerwehr
• Musikschule
• Kultur / Theater
• Baugenehmigungen
• Grundsicherung
• Hilfe zum Lebensunterhalt
• Leistungen für Flüchtlinge
• Vermietung und Verpachtung städtischer Wohnungen oder Grundstücke
• Offene Ganztagsschule
• u.a.m.

Beachten Sie, dass es sich nur um einen Auszug aus dem Aufgabenspektrum einer Kommunalverwaltung handelt.
Nur in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen, werden Daten an Dritte weitergegeben.

5. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
Insbesondere folgende personenbezogene Daten:

• Persönliche Identifikations- und Kontaktdaten, wie bspw. Vorname, Nachname, Adresse, Geburtsdatum und -ort, Kassenzeichen, E-Mail-Adresse, Telefonnummer. Im Bereich des Passwesens bspw. auch Fingerabdrücke und Religionszugehörigkeit als besonders sensible Daten.

• Je nach Aufgabenbereich werden bestimmte für die Bearbeitung zusätzlich notwendige Daten erhoben. Folgende als Beispiel:

o Im Bereich der Grundsicherung: Einkommen, Unterhaltsverpflichtungen, Rentenansprüche, Bankverbindung etc.
o Im Bereich der Grundbesitzabgaben: Informationen über Grundstücke (Gemarkung, Flur, Flurstück, Fläche) und Gebäude (Grundsteuermessbetrag als Grundlage für die Steuererhebung), Anzahl an Abfallbehältern, Wasserverbrauch, usw.
o Im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs: Ort, Datum, Uhrzeit des Vergehens, KFZ-Kennzeichen, Automarke usw.

In erster Linie werden die Daten bei Ihnen selbst erhoben. Es erfolgt aber in bestimmten Fällen ein Datenaustausch mit anderen Behörden. Folgende Beispiele seien genannt:

• Im Meldewesen erfolgt ein automatisierter Austausch zwischen den Gemeinden. Ziehen Sie bspw. von Lennestadt nach Finnentrop um und Sie melden sich in Finnentrop an, erfolgt automatisch eine Rückmeldung an die Stadt Lennestadt.
• Bei der Gewerbesteuer besteht ein Austausch mit den Finanzämtern. Die Stadt Lennestadt erhält das Ergebnis Ihrer Gewerbesteuererklärung in Form des Messbescheides. Detaildaten Ihrer Steuererklärung werden dabei nicht übermittelt.

6. Wie werden diese Daten verarbeitet?
Die Daten werden in verschiedenen Formen bearbeitet. Der Regelfall sind IT-gestützte Fachverfahren, aber es werden auch nach wie vor Daten in Papierform verarbeitet. Bei der Speicherung und Verarbeitung werden technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt, um Ihre Daten zu schützen und abzusichern. Die Sicherheitsstandards entsprechenden dem jeweiligen Stand der Technik.

Rechtsverbindliche Entscheidungen werden nur dann auf Grundlage einer „vollautomatischen Datenverarbeitung“ getroffen, wenn dies gesetzlich zugelassen ist (z.B. „vollautomatischer Steuerbescheid“ nach § 155 Abs. 4 der Abgabenordnung).


7. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden?
Alle personenbezogenen Daten, die in einem Verwaltungsverfahren bekannt geworden sind, dürfen nur dann an andere Personen oder Stellen (bspw. Gerichte, Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Finanzämter oder andere Behörden) weitergegeben werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.
Beispiele:

• Weitergabe von Gewerbeanmeldungen an die Finanzämter oder Kammern, zur Sicherung gleichmäßiger Steuern und Abgaben.
• Herausgabe von Meldedaten von Erstwählern an die an der jeweiligen Wahl beteiligten Parteien nach dem Meldegesetz.

8. Wie lange speichern wir Ihre Daten?
Personenbezogene Daten müssen so lange gespeichert werden, wie sie für die jeweiligen Verwaltungsverfahren und Aufgaben benötigt werden. Für verschiedene Aufgaben gelten bspw. hierfür verschiedene Verjährungsfristen. Daten der Finanzbuchhaltung müssen z. B. 10 Jahre aufbewahrt werden, Meldedaten dauerhaft, Wahlunterlagen bis vor Beginn der kommenden gleichen Wahl.
Bestimmte personenbezogene Daten dürfen auch gespeichert werden, um diese für künftige oder wiederkehrende Verfahren zu verarbeiten (§ 88a de Abgabenordnung).

9. Welche Rechte haben Sie?
Die Datenschutzgrundverordnung räumt den Betroffenen verschiedene Rechte ein. Diese ergeben sich aus den Artikeln 15 – 18 und 21 der Verordnung.

- Recht auf Auskunft
Sie können Auskunft über die von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. Sofern Sie Ihr Anliegen präzisieren können, wird dies die Arbeit erheblich erleichtern und die Bearbeitung kann zügiger erfolgen. Sie haben dabei Anspruch auf eine Kopie Ihrer Daten. Bei späteren weiteren Kopien können jedoch Verwaltungskosten erhoben werden.

- Recht auf Berichtigung
Stellen Sie fest, dass Ihre Daten nicht (mehr) zutreffend sind, können Sie entsprechende Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

- Recht auf Löschung
Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u.a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben benötigt werden. So können Sie bspw. die Löschung von Meldedaten nicht verlangen.

- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse (z.B. Durchführung bestimmter Verwaltungsverfahren) besteht.

- Recht auf Widerspruch
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings kann diesem Wunsch nicht nachgekommen werden, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder sich die Verpflichtung zur Verarbeitung aus einer Rechtsvorschrift ergibt.

- Recht auf Beschwerde
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzbehörde Beschwerde einlegen (s.o.).

Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten:
In einigen Fällen kann oder darf Ihrem Anliegen nicht nachkommen werden (bspw. in den Fällen nach §§ 32c bis 32f der Abgabenordnung oder in Fällen des Melderechts). Sofern dies gesetzlich nicht zulässig ist, erhalten Sie hierüber eine Information.

Die Stadt Lennestadt ist bemüht, Ihre Anfragen innerhalb eines Monats zu beantworten. Sofern dies aufgrund der Vielzahl an Daten nicht möglich ist, erhalten Sie Zwischennachricht.

10. Wo bekommen Sie weitere Informationen?
Weitergehende Informationen erhalten Sie
• Bei der Landesbeauftragten für Datenschutz NRW (Adresse s.o.) – http://ldi.nrw.de
• Beim Innenministerium NRW http://im.nrw.de
• Bei der Datenschutzkonferenz – https://www.datenschutzkonferenz-online.de

Für den allgemeinen Internetauftritt

Datenerhebung und Protokollierung

Wenn Sie unsere Webseiten aufrufen, werden automatisch folgende Daten über Ihren Internetbrowser an unseren Webserver übermittelt und aufgezeichnet:

• Datum und Uhrzeit der Anforderung
• Name der angeforderten Datei
• Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
• Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
• verwendeter Webbrowser und verwendetes Betriebssystem
• vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
• übertragene Datenmenge

Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren Webserver, werden diese Daten von uns für 90 Tage (ohne Anonymisierung) gespeichert. Ein Zugriff ist nur einem begrenzten Personenkreis (Administratoren) zugänglich. Ein Rückschluss auf einzelne Personen ist uns anhand dieser Daten nicht möglich. In anonymisierter Form werden die Daten daneben zu statistischen Zwecken verarbeitet; ein Abgleich mit anderen Datenbeständen findet nicht statt.

Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte

Die beim Zugriff auf das Internetangebot der Stadt Lennestadt protokollierten Daten werden nur dann an Dritte übermittelt, wenn wir gesetzlich oder durch Gerichtsentscheidung dazu verpflichtet sind oder dies im Falle von Angriffen auf die Internetinfrastruktur zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist.
Eine Weitergabe an Dritte, zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken, findet darüber hinaus nicht statt.

Einsatz von Cookies für Webtracking (Reichweitenmessung)

Wir setzen zur statistischen Auswertung unserer Website die Software Matomo [1], auch bekannt unter dem alten Namen Piwik [1], ein. Der Dienst verwendet Cookie-Textdateien, die auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Sie dienen der Auswertung von Besucherzugriffen auf die einzelnen Seiten der Homepage. Dabei erfolgt eine Speicherung der durch die Cookies erzeugten Informationen auf unserem Server im Rechenzentrum der Südwestfalen-IT (SIT). Ihre IP-Adresse wird dabei unmittelbar nach der Verarbeitung der Informationen und noch vor der Speicherung der erzeugten Cookie-Daten anonymisiert.

Cookies können auf Ihrem Rechner keinen Schaden verursachen. Eine Sicherheitsgefährdung im Sinne von Viren oder Ausspähen Ihres Rechners geht von ihnen nicht aus. Den Umgang mit Cookies regeln Sie selbst. Zur Zulassung, Ablehnung, Einsicht und Löschung nutzen Sie bitte die Hilfefunktion Ihres Browsers. Falls sie Cookies nicht zulassen, könnte es allerdings sein, dass Sie nicht sämtliche Funktionen dieser Website in vollem Umfang nutzen können.

Datenschutzerklärung Google Maps

Diese Webseite verwendet das Produkt Google Maps von Google Inc. Durch Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit der Erfassung, Bearbeitung sowie Nutzung der automatisiert erhobenen Daten durch Google Inc, deren Vertreter sowie Dritter einverstanden.
Die Nutzungsbedingungen von Google Maps finden sie unter "Nutzungsbedingungen von Google Maps".

Ergänzend für den Einsatz von Online-Anwendungen/Portalen und Formularservices

Freiwillige Angabe von Daten

Neben den oben genannten Daten werden personenbezogene Daten nur dann erhoben und gespeichert, wenn Sie uns ausdrücklich und wissentlich solche Informationen für bestimmte Zwecke, Dienste und Funktionen zur Verfügung stellen. Dies betrifft bei Anfragen via E-Mail oder der Nutzung eines Kontaktformulars folgende Daten:

• Vor- und Nachname
• Adresse
• E-Mail-Adresse
• Text

Bei der elektronischen Antragstellung mittels Online-Formular wird der Antrag zusammen mit Ihren persönlichen Daten über eine gesicherte Verbindung verschlüsselt übermittelt (SSL - zu erkennen an dem 'https' vor der aufgerufenen Internetadresse). Dabei unterliegen Ihre Daten behördenintern dem Datenschutz und sind zweckgebunden. Sie werden gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Erledigung der angefragten oder beantragten Aufgabe benötigt werden. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte.

E-Mail-Nutzung und Speicherung

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass an die Stadt Lennestadt gesandte E-Mails im Rahmen der Risikominderung automatisiert auf Schadware und unerwünschte Werbung untersucht werden, bevor eine Zustellung an bzw. Benachrichtigung des E-Mail-Empfängers erfolgt. Anhänge werden ebenfalls untersucht und können situationsbedingt abgewiesen werden. Eine entsprechende Liste wird bei Bedarf angepasst. Ferner können empfangene E-Mails seitens des Empfängers erforderlichenfalls weitergeleitet, gespeichert/archiviert oder anderweitig als Teil der Geschäftsprozesse verarbeitet werden.

Die beim E-Mail-Transport auf den Servern der SIT anfallenden Verkehrsdaten werden in
rollierende Log-Dateien geschrieben und unterliegen somit einer automatischen Löschung nach 90 Tagen. Ein Zugriff ist nur einem begrenzten Personenkreis (Administratoren) zugänglich.

Link zu Webseiten anderer Anbieter (u.a. ePayment)

Unser Online-Angebot enthält Links zu Webseiten anderer Anbieter, auf die sich unsere Datenschutzerklärung nicht erstreckt. Wir weisen darauf hin, dass die Betreiber dieser fremden Internetseiten die Daten von Besucherinnen bzw. Besuchern erheben, auswerten und weiterverarbeiten können. Wir haben in der Regel keinen Einfluss auf den Inhalt und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen durch diese Anbieter und bitten Sie daher, sich beim Besuch dieser Internetseiten über die dort geltenden Richtlinien zu informieren.

Widerspruch/Widerruf der Einwilligung

Sie können der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen bzw. Ihre bereits erteilte Einwilligung widerrufen.

Auskunft, Löschung, Sperrung

Sie können jederzeit Ihre Rechte im Sinne der Art. 15 - 18 DS-GVO gegenüber der Stadt Lennestadt geltend machen und Auskunft über die von Ihnen gespeicherten Daten, deren Berichtigung, Sperrung oder Löschung verlangen. Der behördliche Datenschutzbeauftragte (h.kitscha@lennestadt.de) wird Sie gerne in Ihrem Anliegen unterstützen.

Referenz

[1] Matomo, ehemals Piwik, ist eine Open-Source-Webanwendung für Webanalytik. Es ist das Nachfolgeprojekt des inzwischen eingestellten Projekts phpMyVisites und eine Alternative zu Google Analytics.

Datenschutz bei Veranstaltungen

Die Aufnahmen werden im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zur Darstellung und Dokumentation der Aktivitäten auf der Website https://www.lennestadt.de und den Social-Media-Kanälen der Stadt Lennestadt (Twitter, Facebook, Instagram etc.) veröffentlicht. Hierin liegt auch das berechtigte Interesse im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Die Aufnahmen geben wir im Rahmen unserer Pressearbeit ggf. auch an Medienvertreter/innen weiter. Auf Wunsch stellen wir das Bildmaterial auch Personen und Organisationen zur Verfügung, die an unserer Veranstaltung beteiligt sind.

Verantwortliche Stelle:

Stadtverwaltung Lennestadt

Rathaus

Thomas-Morus-Platz 1
57368 Lennestadt

Datenschutzbeauftragter:

Heiko Kitscha

Fachbereich IV
Tiefbau

Thomas-Morus-Platz 1
57368 Lennestadt

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz, insbesondere über Ihre Rechte als betroffene Person, erthalten Sie in unserer allgemeinen Datenschutzerklärung.

Stand: Mai 2019

Datenschutzhinweis Wohngeld

Ab dem 25. Mai 2018 gilt mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ein neuer Rechtsrahmen für den Datenschutz in Deutschland und in der Europäischen Union. Sowohl die neue DSGVO als auch insbesondere das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), die Abgabenordnung (AO), das Wohngeldgesetz (WoGG) und die Wohngeldverordnung (WoGV) enthalten Vorschriften zur Datenverarbeitung und zu Rechten von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Daher werden Sie auf Folgendes hingewiesen:

Soweit es für die Durchführung des Wohngeldgesetzes bzw. zur Ermittlung der für das Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse im Einzelfall erforderlich ist, werden Ihre Daten manuell bzw. automatisiert verarbeitet (d. h. insbesondere: erhoben, erfasst, geordnet, gespeichert und übermittelt; vgl. Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c und e und Artikel 4 Nr. 2 DS-GVO, §§ 67a ff. SGB X, § 23 WoGG). Ihre zuständige Wohngeldbehörde ist hierbei „Verantwortliche“ im Sinne des Artikels 4 Nr. 7 DS-GVO.

Alle Kontaktdaten finden Sie unter 8.

1. Datenerhebung bei den Haushaltsmitgliedern

Ihre Angaben im Wohngeldantrag sind mit entsprechenden Nachweisen zu belegen. Werden Kontoauszüge vorgelegt, dürfen Verwendungszweck bzw. Empfänger einer Überweisung - nicht aber deren Höhe - geschwärzt werden, wenn es sich um besondere Arten von personenbezogenen Daten im Sinne des Artikel 9 DSGVO handelt (Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit, Sexualleben oder der sexuellen Orientierung).

2. Datenerhebung bei anderen Stellen

Sofern die Haushaltsmitglieder nicht oder nicht vollständig an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken, kann die Wohngeldbehörde auch Auskünfte einholen bzw. Daten erheben

  • bei anderen Stellen im Zusammenhang zwischen diesen und den Haushaltsmitgliedern bestehenden Rechtsverhältnissen (z. B. Vermieter/Mietverhältnis, Arbeitseinkommen, Banken und Kreditinstitute) und bei anderen Personen im Hinblick auf möglicherweise gegen diese Personen bestehende Rechtsansprüche bzw. deren Voraussetzungen (z. B. unterhaltsverpflichtete Eltern oder [frühere/getrenntlebende] Ehepartner) nach § 23 WoGG,
  • bei anderen Sozialleistungsträgern (z. B. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Familienkasse, Unterhaltsvorschussstelle, Ämter für Ausbildungsförderung) nach §§ 3, 69 Abs. 1 Nr. 1 SGB X, inwieweit z. B. andere Sozialleistungen beantragt, bewilligt oder eingestellt wurden oder inwieweit Aussicht auf Bewilligung dieser Leistungen besteht und
  • beim Finanzamt zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen nach § 21 Abs. 4 SGB X und – insbesondere bei selbständig tätigen Haushaltmitgliedern – zur Einkommensteuererklärung oder zum bereits ergangenen Einkommensteuerbescheid nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb bzw. Nr. 2 AO.

Die Kosten für Auskunftsersuchen bei Banken und Kreditinstituten hat die/der Mitwirkungspflichtige der Wohngeldbehörde zu erstatten (vgl. § 23 Abs. 4 Satz 4 WoGG).

3. Manueller bzw. automatisierter Datenabgleich

Zur Vermeidung und Aufdeckung der rechtswidrigen Inanspruchnahme von Wohngeld wird ein regelmäßiger Datenabgleich für alle Haushaltsmitglieder, auch in automatisierter Form, insbesondere mit der Datenstelle der Rentenversicherung durchgeführt (§ 33 Abs. 2 und 5 WoGG in Verbindung mit §§ 16 bis 21 WoGV). Es darf z. B. abgeglichen werden, ob während des Wohngeldbezugs Arbeitslosengeld II gezahlt wird, ob eine versicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigung besteht oder in welcher Höhe Kapitalerträge zufließen, für die ein Freistellungsauftrag erteilt worden ist. Ebenso ist ein Abgleich mit der Meldebehörde zu Meldeanschriften, Wohnungsstatus und Zeitpunkt von Ummeldungen möglich.

Zudem besteht die Möglichkeit eines Kontenabrufs beim Bundeszentralamt für Steuern nach § 93 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe e AO.

Verdachtsfälle auf Betrug werden grundsätzlich bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

4. Datenverarbeitung im Rahmen der Wohngeldstatistik

Die für die Bearbeitung des Antrages erhobenen Daten werden in anonymisierter Form (d. h. ohne Namen und Anschrift) für die Wohngeldstatistik verwendet. Die Daten dürfen hierfür an den Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes Nordrhein-Westfalen, an das Statistische Bundesamt sowie an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und an das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung übermittelt werden (§§ 34 bis 36 WoGG).

5. Durchführung von gerichtlichen Verfahren einschließlich Strafverfahren

Zur Durchführung von gerichtlichen Verfahren einschließlich Strafverfahren werden personenbezogene Daten unter den Voraussetzungen der §§ 68, 69 SGB X an die Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte übermittelt.

6. Löschung Ihrer personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten werden von der Wohngeldbehörde gelöscht, wenn sie für die Durchführung des Wohngeldgesetzes nicht mehr benötigt werden (vgl. § 33 Abs. 3 Satz 3, Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 Satz 6 und 7, § 35 Abs. 2 Satz 2 WoGG, § 19 Abs. 4 und § 20 WoGV) und rechtliche Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind (vgl. Teil A Nr. 24.01 Wohngeld-Verwaltungsvorschrift: Aufbewahrung längstens zehn Jahre, um z. B. Entscheidungen über rückwirkende Änderungen bzw. bei Rechtswidrigkeit zu ermöglichen, § 27 Abs. 4 Satz 3 und § 33 Abs. 2 Satz 2 WoGG, § 45 Abs. 3 Satz 4 SGB X). Innerhalb der vorstehend genannten Fristen besteht kein Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO.

7. Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, auf Datenübertragbarkeit und Widerspruch; Widerruf einer Einwilligung; Beschwerde

Wenn Sie eine Auskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Wohngeldbehörde. Sie können auch die Datenschutzbeauftragte/den Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen. Auf Wunsch wird Ihnen ein Auszug zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zur Verfügung gestellt.

Wenn Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder unvollständig sind, können Sie jederzeit die unverzügliche Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten verlangen.

Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DS-GVO in Verbindung mit § 84 Abs. 3 SGB X können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Dies kommt z. B. dann in Betracht, wenn die Wohngeldbehörde die Daten nicht mehr länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen und eine Löschung der Daten Ihre schutzwürdigen Interessen beeinträchtigen würde.

Im Zusammenhang mit der Wohngeldbearbeitung besteht kein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DS-GVO, da die Datenverarbeitung im Wohngeld im öffentlichen Interesse liegt (vgl. Art. 20 Abs. 3 DS-GVO). Es besteht auch kein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Artikel 21 Abs. 1 DS-GVO, da wohngeldrechtliche Vorschriften die Verarbeitung von personenbezogenen Daten vorsehen (vgl. § 84 Abs. 5 SGB X).

Sollten Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d. h. insbesondere erhoben) worden sein, können Sie diese Einwilligung jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DS- GVO widerrufen. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtsmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten bis zu Ihrem Widerruf berührt.

Sollten Sie mit den Auskünften Ihrer Wohngeldbehörde bzw. mit der von ihr vorgenommenen Verarbeitung personenbezogener Daten nicht einverstanden sein, können Sie sich mit einer Beschwerde an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Nordrhein-Westfalen als Aufsichtsbehörde wenden.

8. Kontaktdaten/ Adressen

Verantwortliche/r:

(behördliche/r) Datenschutzbeauftragte/r:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Nordrhein-Westfalen:

Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf ; Tel.: 0211/38424-0; Fax: 0211/38424-10 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Verschlüsselte Kommunikation

Für die verschlüsselte Kommunikation mit dem Datenschutzbeauftragten nutzen Sie bitte folgende Adresse:

datenschutz@lennestadt.de

Kostenlose Programme zur Verschlüsselung finden Sie zum Beispiel unter GPG4Win.

Öffentlicher Schlüssel:

-----BEGIN PGP PUBLIC KEY BLOCK-----
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fCuP0IEtr72hi2IjQt1AmbWfQRR7nMRyXVhPbKVCAxh0s8woB3Mx1Djm+TZR7fWO
eOuWdbeWpmRsbJRUqXXyrcsYGjcQD2OP7rgwiqDN7xGK6nApe69kjooAqx7azgHK
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sGF5axrcN2h/iCJaFo2klaZWzbsQG9n8fYWwCWBE9TiAgHIvDDGabU3OC6jXi3Vd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==
=Cvra
-----END PGP PUBLIC KEY BLOCK-----

Der Fingerprint lautet: AFF16F93A3837BA80A4437882880B1AE3011DEB6


E-Mail datenschutz@lennestadt.de (verschlüsselte Kommunikation ist möglich)

Die statistische Erfassung Ihres Besuchs ist ausgeschaltet.

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